AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VibeFactory GbR (nachfolgend auch „wir“, „uns“) regeln sowohl den Ticket- und Warenerwerb als auch die Bedingungen, unter denen die Veranstaltungen stattfinden. Dies gilt für alle Veranstaltungen, bei denen die VibeFactory GbR entweder allein oder in Kooperation mit anderen Veranstaltern als Veranstalter auftritt.
Zusätzlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen gilt die jeweilige Hausordnung der Veranstaltung.

 

Im Folgenden wird aus Gründen der Einfachheit und der besseren Lesbarkeit grundsätzlich die grammatikalisch männliche Form („Der Veranstalter“, „Der Kunde“, „Der Käufer“, etc.) verwendet. Diese Bezeichnung, ggfs. auch in der weiblichen Form, gelten lediglich als Personenbezeichnungen und beziehen sich auf Personen jeden Geschlechts.

 

Teil A. Allgemeine Bedingungen

 

Abschnitt I. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge und Aufträge, mithin Bestellungen, im Verhältnis der VibeFactory GbR zu einem Verbraucher. Unternehmen im Sinne von § 14 BGB sind nicht bestellberechtigt, sofern dies nicht gesondert mit uns vereinbart wird. 

Durch die Nutzung unserer Website zum Vertragsabschluss bzw. das Aufgeben einer Bestellung erklärt der Kunde sich mit den hier genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

Abschnitt II. Vertragsabschluss

Das Angebot zum Vertragsabschluss i.S.d. § 145 BGB geht vom Kunden aus, indem er auf der Verkaufsfläche das Feld „Kaufen“ anklickt. Im Fall eines Ticketerwerbs kommt erst durch die Annahme unsererseits durch die Versendung einer Transaktionsnummer durch die „TicketPAY Europe GmbH“ ein Vertrag zustande.

 

Abschnitt III. Haftung
1. Die Haftung des Veranstalters für einen Schaden jeder Art ist ausgeschlossen.

  1. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden, sowie für arglistiges Verschweigen von Mängeln; in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit und daraus resultierenden Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
  2. Bei (einfach) fahrlässiger wesentlicher Vertragspflichtverletzung haften wir nur für vorhersehbare Schäden. Insoweit ist die Haftung für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die Durchsetzung des Vertrags in einer ordnungsgemäßen Weise ermöglichen und auf deren Einhaltung der Ticketerwerber und somit Veranstaltungsbesucher vertraut und vertrauen darf.
    4. Teil A, Abschnitt III gilt ebenso für alle Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der VibeFactory GbR.

 

Abschnitt IV. Rechtsstreitbeilegung

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss des deutschen Kollisionsrechts, sowie des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Sitz der Gesellschaft - Hamm.
  3. Über Teil A, Abschnitt IV, Punkt 2 hinaus ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Hamm.
  4. Darüber hinaus ist Hamm ebenfalls der ausschließliche Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kunden, die ihren Wohnsitz nicht im Inland haben.
  5. Die VibeFactory GbR ist zudem berechtigt, den Kunden in jedem Fall auch an deren allgemeinen Gerichtsstand oder an einem anderen sich ergebenden nationalen oder internationalen Gerichtsstand zu verklagen.
  6. Hat ein Kunde ein Ticket an einen Dritten weiterveräußert, so nehmen wir an der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien nicht teil.

 

Teil B. Erwerb von Waren und Tickets

 

Abschnitt I. Vorgang des Erwerbs

  1. Tickets für Veranstaltungen, welche von uns durchgeführt werden, sind über die Plattform der „TicketPAY Europe GmbH“ zu erwerben. Für die Abwicklung des Kaufvorgangs gelten dessen AGB, welche auf der offiziellen Internetseite der „TicketPAY Europe GmbH“ für den Kunden abrufbar sind. Den Vertrag schließt der Kunde über die Plattform der „TicketPAY Europe GmbH“ mit uns.
    Bei einem etwaigen Widerspruch zwischen den AGB der „TicketPAY Europe GmbH“ (https://manage.ticketpay.de/documents/agb/tpeu_customer_de.pdf) und unseren AGB haben unsere AGB Vorrang.
  2. Sonstige Artikel, welche keine Tickets sind, werden über unseren Shop unter welcometomygarden.myshopify.com erworben. Für die Abwicklung des Kaufvorgangs gelten unsere AGB.
  3. Der Kunde hat selbst seine Bestellung auf Richtigkeit und Vollzähligkeit zu überprüfen.
  4. Wir übernehmen für die Richtigkeit der im Onlineauftritt erhaltenen Daten keine Gewähr.
  5. Die maximale Verkaufsanzahl für die jeweilige Veranstaltung sind dem Dropdown-Menü auf der Verkaufsfläche zu entnehmen. Sollte der Kunde wiedererwartend diese Anzahl überschreiten, so behalten wir uns vor die überzähligen Tickets zu stornieren.
  6. Die Anzeige von Artikeln im Onlineshop ist kein verbindliches Angebot und garantiert nicht, dass diese jederzeit zur Verfügung stehen.

 

Abschnitt II. Lieferung

  1. Die voraussichtliche Lieferzeit ist der Bestellübersicht zu entnehmen.
  2. Wir bemühen uns um die schnellstmögliche Bearbeitung der eingehenden Bestellungen.
  3. Obwohl wir uns um die Einhaltung der angegebenen Lieferzeiträume bemühen, kann sich die Lieferung aufgrund unvorhersehbarer Umstände verzögern.
  4. Wir behalten uns vor die Lieferzeit zu verlängern, sofern unser Lieferant die Ware trotz ordnungsgemäßer Bestellung nicht richtig oder rechtzeitig liefert. Dies gilt nicht, wenn dies von uns zu vertreten ist.

 

Abschnitt III. Einseitiges Rücktrittsrecht

  1. Wir sind berechtigt eine Bestellung, auch nach schriftlicher Bestätigung und Vergabe einer Transaktionsnummer, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen die genannten Bedingungen verstößt, auf die vor dem Verkauf hingewiesen wurden oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der maximalen Verkaufsanzahl; Umgehung von Beschränkungen durch Nutzung mehrerer Nutzerprofile, etc.).
    2. Diese Erklärung muss unsererseits nicht ausdrücklich erfolgen; sie kann auch konkludent durch Gutschrift der bereits gezahlten Zahlungen erfolgen.
  2. Auf das vorstehende Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB, ausgenommen von § 350 BGB, Anwendung.

 

Abschnitt IV. Zahlungsmodalitäten und Preisbestandteile

  1. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach dem jeweiligen Artikel und sind der jeweiligen Verkaufsfläche zu entnehmen.
  2. Die auf unserer Website angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
  3. Die Versand- und Servicekosten sind nicht im angezeigten Preis des jeweiligen Artikels enthalten. Im Fall einer Bestellungen werden zusätzlich Kosten für Service und Versand erhoben, die je nach Artikel variieren können. Diese Kosten werden dem Kunden während des Bestellvorgangs angezeigt.
  4. Darüber hinaus entstehen dem Kunden von unserer Seite aus keine weiteren Kosten.
  5. Sofern der Kunde durchsetzbare Ansprüche auf Rückerstattung der Zahlung haben sollte, schließen diese die vorgenannten Gebühren nicht ein, da es sich um den Ausgleich für erbrachte Leistungen und Aufwendungen handelt, die tatsächlich bei uns entstanden sind.
  6. Der Kunde kann per Kreditkarte (VISA, Mastercard, Maestro, American express), ApplePay, GooglePay, shopify pay, Klarna Sofort. Service (Klarna Bank AB) oder PayPal bezahlen. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungungsarten bei einzelnen Bestellungen nicht zur Verfügung zu stellen. Sollten Kosten für die Zahlung entstehen, so werden diese kenntlich gemacht. Sie sind gegebenenfalls vom Kunden zu tragen.

 

Abschnitt V. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung vor. Im Fall von personalisierten Tickets behalten wir uns das Eigentum darüber hinaus bis zur Übertragung vor.

 

Abschnitt VI. Widerrufsrecht und Muster-Widerrufsformular

  1. Es besteht ein Widerrufsrecht für Verbraucher.
  2. Verbraucher sind Kunden, welche als natürliche Personen im Sinne des BGB die Tickets zu Zwecken erwerben, welche überwiegend nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können; mithin wer zu privaten Zwecken erwirbt.
  3. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht, bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann mit folgenden Verträgen vorzeitig erlöschen:

Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereich Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g II 1 Nr. 9 BGB).

Das heißt, soweit die VibeFactory GbR Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbeschäftigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Annahme bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
4. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

  1. Zur Ausübung des Widerrufs von einem Ticketkauf muss sich mittels einer eindeutigen Erklärung ohne Angabe von Gründen an die „TicketPAY Europe GmbH“, Neue Bahnhofstr. 1-3, 59065 Hamm, Deutschland, Tel.: + 49 (2381) 338-9844, E-Mail: help@ticketpay.de gewandt werden. Dafür kann das Muster-Widerrufsformular der „TicketPAY Europe GmbH“ verwendet werden, dies ist jedoch nicht zwingend notwendig.
  2. Zur Ausübung des Widerrufs von Artikeln, welche keine Tickets sind, muss sich mittels einer eindeutigen Erklärung ohne Angabe von Gründen an uns, die „VibeFactory GbR, Soester Str. 70, 59071 Hamm, E-Mail: wasgeht@wtmg-festival.de gewandt werden. Hierfür kann unser Muster-Widerrufsformular verwendet werden, dies ist jedoch nicht zwingend notwendig.
    7. Als Folge des Widerrufs werden die Zahlungen zurückgewährt, die bereits eingegangen sind, ausschließlich eventueller Lieferkosten. Diese Rückzahlung erfolgt auf demselben Weg, wie die getätigte Zahlung.

Die Rückzahlung kann verweigert werden, bis die Ware zurückerhalten wurde oder bis der Nachweis erbracht wurde, dass die Waren zurückgesandt wurden. Die Ware muss unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen, ab dem Tag an dem über den Widerruf unterrichtet wurde, zurückzusenden bzw. zu übergeben. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware hat der zurücktretende Verbraucher zu tragen. Dieser muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist.

 

Abschnitt VII. Upgrades

Ein Update in eine höhere Kategorie ist nur möglich, wenn Tickets aus der höherrangigen Kategorie noch verfügbar sind. Die Anfrage für ein Update muss schriftlich erfolgen und durch uns bestätigt werden.

 

Abschnitt VIII. Weiterveräußerung

  1. Eine Weiterveräußerung ist unzulässig zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken. Es darf nicht ohne vorherige Absprache mit uns ein Gewinnspiel oder eine Verlosung stattfinden. Insbesondere dürfen die Eintrittskarten nicht ohne vorherige Absprache zur Vermarktung oder als Werbegeschenk vergeben werden.
  2. Eine Weiterveräußerung zu nicht kommerziellen Zwecken ist insbesondere bei Krankheit oder anderer Verhinderung ohne Absprache gestattet.
    Sofern die Eintrittskarte zu nicht kommerziellen Zwecken verkauft wird, so ist dem Kunden gestattet den Kartennennwert, sowie die angefallenen Service- und Versandgebühren zu erzielen.
  3. In einem Fall der zulässigen und nicht kommerziellen Weiterveräußerung tritt der Zweiterwerber die an Stelle vom Ersterwerber im Vertrag und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Der Zweiterwerber ist vom Ersterwerber dann auf die AGB hinzuweisen. Der Zweiterwerber gilt als mit den AGB einverstanden, soweit kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.
  4. Sollte gegen die Weiterveräußerungsbedingungen verstoßen werden, so behalten wir uns vor eine angemessene Vertragsstrafe in unserem Ermessen zu verhängen. Unser Ermessen richtet sich dabei unter anderem vor allem nach der Reichweite, sowie den Absichten der verstoßenden Person.

 

Teil C. Durchführung der Veranstaltung

 

Abschnitt I. Zutrittsberechtigung

  1. Der Besucher ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte berechtigt an der Veranstaltung teilzunehmen, mithin das Veranstaltungsgelände zu betreten.
    2. Die Altersbeschränkung ist der jeweiligen Verkaufsfläche der Veranstaltung zu entnehmen.
  2. Sollte keine Altersbeschränkung, mithin eine Veranstaltung ab 0 Jahren, vorliegen, so dürfen Kinder bis sechszehn Jahren nur mit personenberechtigter oder erziehungsbeauftragter Person an der Veranstaltung teilnehmen. Diese Person muss mindestens ebenfalls eine gültige Eintrittskarte vorweisen können, mindestens achtzehn Jahre alt sein, eine unterzeichnete schriftliche Vollmacht der personensorgeberechtigten Person inklusive Ausweiskopie der personensorgeberechtigten Person vorweisen können und zudem die nötige Reife vorweisen, auf Wohl und Wehe des Kindes Acht zu geben. Wir behalten uns vor Kindern den Zutritt zu verweigern, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen bzw. das Ordnungspersonal der Meinung sind, dass die Begleitperson nach unserem Ermessen nicht ausreichend geeignet ist, die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten.
    Jugendliche im Alter von 16 Jahren bis zur Vollendung des 17 Lebensjahres benötigen in diesem Fall keine Begleitungsperson. Sie haben jedoch bis Mitternacht das Veranstaltungsgelände zu verlassen.
  3. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
  4. Etwaige Besonderheiten und Ausnahmen sind der Verkaufs- sowie Informationsfläche zu entnehmen.
  5. Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Bedingungen behalten wir uns vor, die verstoßende Person des Geländes zu verweisen bzw. ihr den Zutritt zu verweigern. Eine Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises erfolgt in einem solchen Fall nicht.

 

Abschnitt II. Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes

  1. „Veranstaltungsgelände“ meint die Gesamtheit der umfriedeten Fläche, welche zur Durchführung des offiziellen Veranstaltungsprogramms, als Zuschauerbereich, sowie Aufenthaltsbereich für die Besucher genutzt wird. Darüber hinaus sind ebenfalls alle ausgewiesenen Wege, Wartebereiche, sowie angrenzende Flächen wie z.B. ein sog. Backstage- bzw. Meet and Greet-Bereich o.Ä. umfasst.
    Im Falle einer Veranstaltung, bei welcher keine klare Umfriedung durch Zäune oder eindeutige Kennzeichnungen vorzufinden ist, gilt selbiges.
  2. Beim erstmaligen Betreten des Geländes wird die Eintrittskarte entwertet. Es besteht nach dem erstmaligen Einlass kein Anspruch auf erneuten Einlass, soweit ein Gast das Gelände zeitweilig verlässt. Ausnahmen können mit dem Ordnungspersonal vor Ort vor dem Verlassen vereinbart werden. Wir behalten uns vor, eine Ausnahme zu versagen.
  3. Wir behalten uns vor, von Teil C, Abschnitt I, Punkt 2 Ausnahmen zu machen. Eine solche Ausnahme ist der Verkaufs- bzw. Informationsfläche zu entnehmen.
  4. Teil C, Abschnitt I, Punkt 6 gilt entsprechend.

 

Abschnitt III. Sicherheitskontrollen

  1. Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eine Kontrolle durch Erfüllungsgehilfen bzw. Ordnungspersonen statt.

Diese umfasst sowohl eine Körperkontrolle, als auch eine Kontrolle von etwaig mitgeführten Taschen, Rucksäcken, Behältnissen, etc.

  1. Das Mitbringen von bestimmten Gegenständen, welche insbesondere geeignet sind die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung zu stören, ist untersagt.
    Diese Gegenstände umfassen vor allem Waffen i.S.d. WaffG, gefährliche Werkzeuge sowie Drogen, etc.
    Eine jeweils gültige Liste aller verbotenen Gegenstände ist der jeweiligen Hausordnung der Veranstaltung zu entnehmen. Weiterhin zählen auch solche Gegenstände zu verbotenen Gegenständen, welche von unserem Ordnungspersonal vor Ort nach verständiger Würdigung ebenfalls dazu geeignet ist die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung zu stören oder gefährden.
  2. Wir behalten uns vor weitere Gegenstände explizit zu bestimmten Veranstaltungen nicht zuzulassen, wie z.B. Getränke.
  3. Diese Gegenstände und Substanzen sind von dem Besucher, soweit bis zum Zeitpunkt der Veranstaltung mitgeführt, in von uns bereitstehende Behälter zu entsorgen. Sollte der Besucher sich weigern etwaige Gegenstände und Substanzen zu entsorgen, so behalten wir uns vor ihm den Zutritt zu verweigern.
    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Entnehmen der entsorgten Gegenstände aus den Behältern nach Beendigung der Veranstaltung nicht möglich ist.
  4. Wir behalten uns vor, Besuchern den Zutritt zu verweigern, die während der Sicherheitskontrolle offensichtlich in einem alkohol- oder drogenindizierten Zustand sind und aufgrund dessen nach vernünftiger Einschätzung der Ordnungspersonen eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung darstellen.
    6. Wir behalten uns vor, während der Veranstaltung stichprobenartige Sicherheitskontrollen durchzuführen, um die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung und aller Besucher zu gewährleisten und bei etwaigen Auffälligkeiten d
  5. Sollte einem Besucher aus vorstehenden Gründen der Zutritt verweigert werden, bzw. sollte ein Besucher nach stichprobenartiger Kontrolle weigern etwaige Gegenstände oder Substanzen zu entsorgen oder in sonstiger Weise die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung stören oder gefährden, so behalten wir uns vor den Besucher des Geländes zu verweisen.
  6. Teil C, Abschnitt I, Punkt 6 gilt entsprechend.

 

Abschnitt IV. Sonstiger Ausschluss von Personen

  1. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere wenn ein Gast die Ordnung und Sicherheit der Veranstaltung stört oder gefährdet; Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begeht oder zu begehen versucht (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel, Nötigung, etc.); oder soweit ein begründeter und unwiderleglicher Verdacht zur Begehung des Voranstehenden besteht, sind wir berechtigt diese Person von der Veranstaltung auszuschließen.
    2. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen von Ordnungspersonen gilt selbiges.
    3. Sollte sich eine Person trotz ausdrücklichen Ausschlusses auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten behalten wir uns vor eine Anzeige wegen Leistungserschleichung gem. § 265a StGB sowie Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB zu erstatten.
    4. Bei einem solchen Ausschluss verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Wiedereinlass sowie kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

 

Abschnitt V. Hausordnung

  1. Mit Betreten des Geländes unterwirft der Besucher sich der Hausordnung.
    2. Die Hausordnung gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
  2. Die Nichtbeachtung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss der Veranstaltung führen. Bei einem solchen Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, sowie kein Anspruch auf Wiedereinlass.
  3. Eine allgemein gültige Hausordnung ist dem Anhang 1 zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen.

 

Abschnitt VI. Bild- und Tonaufzeichnungen

  1. Auf dem Gelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamera- bzw. Videofunktion zugelassen.
  2. Nicht erlaubt ist insbesondere das Mitführen von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder Videorekorder und Audioaufzeichnungsgeräte etwaiger Art.
    3. Wir behalten uns vor, einem Besucher der ein solches Gerät mit sich führt und sich weigert dieses am Eingang abzugeben bzw. anderweitig unterzubringen, den Zutritt zu verweigern. Es besteht keine Pflicht unsererseits zur Verwahrung der Geräte. Wir übernehmen keine Gewähr für das Vorhandensein etwaiger Einschließungsmöglichkeiten.

Ausnahmen zum Mitführen der Geräte wie z.B. zum Zwecke von (Presse-)Foto-/Videografie sind vorher ausdrücklich mit uns zu vereinbaren.

  1. Sämtliche Rechte an Ton- und Bildaufnahmen liegen zu kommerziellen Zwecken bei uns. Niemand darf unsere vorherige Zustimmung entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden oder verwenden. 
  2. Wir fotografieren und filmen die Veranstaltung und fertigen hiervon audio(-visuelle) Aufnahmen an. Dies kann unter Umständen das Publikum bzw. Teile dessen einschließen. Mit dem Betreten des Geländes willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Aufzeichnung und Verwertung seines Bildnisses und seiner Stimme ein. Dies gilt für alle Aufzeichnungen von uns, von uns Beauftragten, sowie Dritten die unsere Zustimmung haben.
  3. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass auf und um das Gelände polizeiliche oder sicherheitstechnische Aufzeichnungen gemacht werden können, die zur Sicherheit oder Kriminalprävention beifügen.

 

Abschnitt VII. Maßnahmen im Umgang mit Covid-19

  1. Covid-19 ist eine Infektionskrankheit mit potenziell tödlichem Verlauf. Es besteht das Risiko der Übertragung durch den Menschen.
  2. Wir behalten uns vor auf Basis der jeweils geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen ein Hygienekonzept zu erstellen. Mit einem solchen Konzept werden angemessene Maßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos vorgenommen. Diese Maßnahmen können unter Umständen die Voraussetzungen für den Zutritt zur Veranstaltung modifizieren und die Anforderungen an eine Sicherheitskontrolle unter Einschluss einer Kontrolle von erweiterten personenbezogener Daten erhöhen.

Wir behalten uns vor, äquivalent zum jeweiligen Hygienekonzept den Zugang zur Veranstaltung zu beschränken.

  1. Darüber hinaus behalten wir uns vor, Personen, welche typische Symptome einer Covid-19 Infektion aufweisen oder bei welcher eine aktuelle Covid-19 Infektion nachgewiesen ist, ohne Rückerstattungsanspruch von der Veranstaltung auszuschließen.
  2. Sollte es zu einer Absage, Verlegung oder Reduzierung der Teilnehmerzahlung aufgrund der Covid-19 Pandemie kommen, wird die Veranstaltung soweit möglich und zumutbar verschoben bzw. nachgeholt. Die Tickets behalten in einem solchen Fall die Gültigkeit. Sollte dies nicht möglich oder zumutbar sein, so behalten wir uns vor, (überzählige) Tickets zu stornieren. In einem solchen Fall findet eine Erstattung statt.
  3. Ergänzend gelten etwaige behördliche Auflagen, Vorgaben und Empfehlungen.
  4. Trotz aller Maßnahmen zur Reduzierung eines Infektionsrisikos lässt sich eine Infektion mit Covid-19 nicht ausschließen. Der Besucher trägt dieses Risiko selbst. Wir haften ausdrücklich nicht für Schäden im Zusammenhang mit Covid-19.

 

Abschnitt VIII. Hör- und Gesundheitsschäden

  1. Dem Besucher ist bewusst, dass es auf einer Veranstaltung unter Umständen zu einer hohen Schall- und Lärmbelästigung kommen kann. Er ist hiermit einverstanden.
  2. Selbiges gilt für das Vorhandensein von sog. Visual Special Effects, welche unter Anderem Pyrotechnik, Lasertechnik, Rauch, Stroboskoplicht, etc. umfassen.
  3. Liegen Vorerkrankungen oder Empfindlichkeiten beim Besucher vor, so hat sich der Besucher selbst um ausreichenden (Gehör-)Schutz zu kümmern. Ein solcher wird nicht von uns gestellt.
  4. Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei einem Verstoß gegen eine Sicherungspflicht unsererseits bzw. unserer Gehilfen.

 

Abschnitt IX. Haftung des Veranstalters

  1. Die Haftung des Veranstalters für Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen.
  2. Dieser Ausschluss gilt nicht für grob fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, sowie im Falle einer (einfach) fahrlässigen Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Durchführung die Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.

  1. In Fällen einer (einfach) fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ausgenommen der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, der bei Abschluss des Vertrags oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbar war.
  2. Die Haftung ist für Schäden, welche ausschließlich in den Risikobereich des Besuchers fallen, ausgeschlossen.
  3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten sowohl für den Veranstalter, als auch seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungshilfen, sowie deren persönlicher Haftung,

 

Teil E. Absage/Verlegung/sonstige Nichtdurchführung einer Veranstaltung

 

Abschnitt I. Programmänderung

  1. Wir behalten uns die Änderung des Programms vor.
  2. Im Falle einer Künstlerabsage bemühen wir uns um entsprechenden adäquaten Ersatz.
  3. Ansprüche des Erwerbers wegen der Absage bzw. dem Austausch einzelner Künstler bestehen nicht.
  4. Es besteht nur ein Anspruch auf Rückerstattung falls wesentliche Programmänderungen vorliegen sollten. Wesentliche Änderungen sind solche, die die Veranstaltung zu einer wesentlich anderen Veranstaltungsart machen und mit denen ein durchschnittlich besonnener Käufer in vernünftiger Weise nicht rechnen musste.

 

Abschnitt II. Absage

  1. Die Veranstaltung kann von uns bis zum Beginn der Veranstaltung ohne die Angabe von Gründen abgesagt werden.
  2. Etwaige vergebliche Aufwendungen für Arrangements die Anreise und Unterkunft betreffend passieren auf eigene Gefahr und fallen somit in den Risikobereich des Besuchers und sind im Falle einer Absage nicht erstattungsfähig.

 

Abschnitt III. Höhere Gewalt

  1. Falls eine Absage bzw. ein Abbruch der Veranstaltung aufgrund eines Umstands, welchen wir nicht zu vertreten haben, mithin aufgrund eines Umstandes höherer Gewalt nötig sein sollte, ist das Recht des Besuchers auf Rücktritt und Rückerstattung ausgeschlossene.
  2. Umstände höherer Gewalt sind Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, insbesondere Krieg, Terror, politische Unruhen, Naturkatastrophen (starke Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, etc.), Pandemien, Epidemien, Seuchen, sowie alle Folgewirkungen. Darüber hinaus zählen hierzu ebenfalls von uns nicht zu vertretende öffentlich-rechtliche Eingriffe.
  3. Ansonsten findet die Veranstaltung grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Wir behalten uns vor bei witterungsbedingter Gefährdung die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzusagen. In einem solchen Fall bestehen keine Ansprüche auf eine vollständige oder teilweise Kaufpreiserstattung.

 

Abschnitt IV. Erstattung

  1. Ein Anspruch auf Erstattung bei Absage, Verschiebung, oder Unterbrechung ist nur möglich, soweit nicht vorstehend oder gesetzlich beschränkt oder ausgeschlossen.
  2. Eine Erstattung kann nur stattfinden, soweit eine Erstattungsanfrage inklusive gleichzeitiger Rücksendung der bereits erhaltenen Eintrittskarten erfolgt.

Diese Erstattungsanfrage hat sieben Werktage nach Verkündigung der Absage oder Änderung stattzufinden.
Liegen kurzfristige Absagen oder Änderungen vor, welche unter sieben Werktagen vor der Veranstaltung bekanntgegeben werden, so hat uns die Erstattungsanfrage mindestens 24 Stunden vor dem Beginn der Veranstaltung zu erreichen.

 

Teil F. Änderung der AGB

 

Abschnitt I. Änderungsvorbehalt

Wir behalten uns vor die AGB jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern, zu ergänzen, oder zu ersetzen. Bei allen Änderungen ist das Interesse beide Parteien stets angemessen zu berücksichtigen.

 

Abschnitt II. Informationspflicht

  1. Im Falle einer Änderung werden wir alle Käufer informieren, welche zu diesem Zeitpunkt eine für die Zukunft gültige Eintrittskarte innehaben.
    2. Für diese bereits erworbenen Eintrittskarten gelten die AGB als wirksam, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch eingeht.

 

Teil G. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Klausel unwirksam sein oder werden, bleibt der Rest ausdrücklich unberührt. Anstelle der unwirksamen tritt dann eine wirksame Regelung, welche beide Parteien unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie um die Unwirksamkeit gewusst hätten und welche dem ursprünglich vereinbarten Zweck möglichst nahekommt.